Haufe Schnelltraining - In 45 Minuten zum Erfolg
Wer sich jetzt mit vertretbarem Aufwand Wissen aneignen will,
liegt mit diesem neuartigen Training genau richtig.
Inhalte:
- Kurze Lerneinheiten zu je max. 45 Minuten: Von Lohnabrechnung
und Lohnbestandteilen über Reisekosten und BAV bis hin zu
den Aktivitäten für den Jahresabschluss.
- Mit anschaulichen Beispielen, Experten-Tipps und praktischen
Zusammenfassungen.
Auszug (S.12) 1.1 Zusammenstellen der Unterlagen für die
Lohnabrechnung
Bevor Sie für die Mitarbeiter eine Lohn- oder
Gehaltsabrechnung erstellen können, müssen Sie die dazu
erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Für Mitarbeiter,
die bereits länger im Unternehmen beschäftigt sind,
erhalten Sie diese grundlegenden Daten aus dem Arbeitsvertrag,
den Abrechnungsunterlagen oder bereits erstellten
Lohnabrechnungen. Sind Mitarbeiter im aktuellen Abrechnungsmonat
neu ins Unternehmen eingetreten, müssen die Informationen
über laufende Lohnzahlungen, einmalige Zahlungen wie
Weihnachtsgeld oder über Sachleistungen wie einen
Firmenwagen, Computer und anderes vor der Lohnabrechnung
zusammengestellt werden. Für die Ermittlung der Lohnsteuer
und der Beiträge zu den Sozialversicherungen benötigen
Sie zusätzliche Angaben von Ihren Mitarbeitern.
Was zählt zu den grundlegenden Daten?
Tritt der Mitarbeiter neu in das Unternehmen ein, müssen Sie
zunächst die grundlegenden steuer- und
sozialversicherungsrelevanten Informationen zusammentragen. Dazu
gehören unter anderem:
- seine persönlichen Daten
- die Steuerklasse des neuen Mitarbeiters
- Angaben zu Kindern
- Angaben über seine Religionszugehörigkeit
- Angaben des Sozialversicherungsausweises
- Angaben zu Vorbeschäftigungen (z. B. letzte
Lohnabrechnung)
- Angaben zu bestehenden Verträgen (Vermögensbildung,
Altersvorsorge etc.)
- Angaben zu Verpflichtungen (z. B. Pfändungen).
- Die steuerlich relevanten Informationen finden Sie auf der
Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters.
Expertenrat aus der Praxis
Am einfachsten erhalten Sie diese Informationen, wenn Sie neuen
Mitarbeitern zu Beginn der Beschäftigung ein
Personalstammblatt geben, in das diese ihre erforderlichen Daten
eintragen. Ein vollständiges Stammblatt erleichtert es
Ihnen, einen Mitarbeiter neu in Ihrem Abrechnungssystem
anzulegen. Außerdem ist es eine nützliche Unterlage
für alle Melde- und Dokumentationspflichten.
Bei Mitarbeitern in bestehenden
Beschäftigungsverhältnissen gilt es, diese Grunddaten
zu überprüfen und gegebenenfalls zu pflegen. Neue
Angaben werden dann notwendig, wenn sich die
Familienverhältnisse ändern, z. B. durch Heirat,
Scheidung oder durch die Geburt eines Kindes. Häufig
müssen vor der Lohnabrechnung noch neue Bankverbindungen,
Adressänderungen oder organisatorische Daten wie
Kostenstellenänderungen eingepflegt werden. Alle
Änderungen müssen Ihnen die Mitarbeiter durch
entsprechende Unterlagen, z. B. durch eine geänderte
Lohnsteuerkarte, nachweisen.
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